- Häller eltec AG
- Luternau 12
- 6018 Buttisholz
- T 041 929 00 40
- info@haeller-eltec.ch
Die vorliegenden AGB der Häller eltec AG, sind für Lieferungen, Handelsware, Dienstleistungen und für elektrotechnische Installationen, Schaltanlagen der Häller eltec AG gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt), werden wegbedungen.
Angebote der Häller eltec AG sind, sofern nichts anderes angegeben, zwei (2) Monate ab Ausgabedatum gültig.
Alle Preisangaben der Häller eltec AG verstehen sich rein netto exkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten.
Die Zahlungskonditionen sind im Angebot angegeben. Gerät der Besteller in Verzug, so hat Häller eltec AG Anspruch auf Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Weiter ist Häller eltec AG berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen.
Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten, Apparaten und Ersatzteilen aller Art erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Die Firma Häller eltec AG übernimmt keine Haftung und Verantwortung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Die Firma Häller eltec AG übernimmt keine Haftung und Verantwortung für die Funktion, Betriebssicherheit, Personensicherheit, sowie sämtliche Schäden an Dritten für eine von der Firma Häller eltec AG erstelle Software, Automatisierung und Steuerung. Bei Unfällen oder Schäden aller Art steht der Besteller in der Verantwortung. Die Firma Häller eltec AG kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Firma Häller eltec AG übernimmt keine Haftung und Verantwortung für die Personen- und Produktionssicherheit von Anlagen. Sicherheitskonzepte werden in beratender Funktion ausgestellt. Die Verantwortung für die Korrektheit der Konzepte und die Haftung bzw. Verantwortung im Fehlerfall geht zu Lasten des Bestellers.
Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gem. Vertrag nicht gewährleisten, ist die Firma Häller eltec AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten ist die Firma Häller eltec AG stets bestrebt, die Termine einzuhalten. Die Häller eltec AG haftet nicht für Schäden oder Kosten infolge eines Lieferverzuges aller Art.
Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller über. Die Firma Häller eltec AG ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat die Firma das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
Der Besteller ist verpflichtet, die von der Firma gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessene Zeit. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert.
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleibt bei der Häller eltec AG.
Der Besteller ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen des Herstellers verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die Häller eltec AG haftet nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen.
Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet.
Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.
Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (m, Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der Häller eltec AG gemachte Angebot.
Die von der Häller eltec AG dem Kunden übergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum der Firma. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die Firma berechtigt, eine Konventionalstrafe einzufordern.
Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die Firma die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller trägt in jedem Fall die Kosten.
Die Firma lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen er keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte.
Die Häller eltec AG haftet nicht für Personen- und Sachschäden aller Art. Des Weiteren haftet die Häller eltec AG nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Die Häller eltec AG haften nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel, Säuchen, Pandemien, Viren, etc.
Die Häller eltec AG haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen.
Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer.
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